An das Bundesamt für fremde Wesen und Asül Regionaldirektion Wien

Ein Gastbeitrag von Rick Reuther
19. Juli 2017 — Rechtsterror

Hassan HAMIDI
05.04.1994
12132847294-001
StA: Nimmerland

An das Bundesamt für fremde Wesen und Asül
Regionaldirektion Wien

Hauptsache Hauptstraße 17
0,5 Wien
Anzahl der Seiten inklusive dieser Seite: 50%


Wien, am 19.07.2017


Gegen den Bescheid des Bundesamtes für fremde Wesen und Asül vom 05.7.2017, zugestellt am 06.07.2017, von der Nachbarin abgeholt am 07.07.2017, gelesen am Wochenende, nie ganz verstanden, mit welchem mein Antrag hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asülberechtigten iSd § 3 Abs 1 iVm § 2 Abs 1 Z13 AsülG 2005 abgewiesen und der Status eines auch nur halbwegs Schutzberechtigten iSd § 8 Abs 1 iVm § 2 Abs 1 Z 13 AsülG 2005 nicht zuerkannt wurde und mir auch nicht irgendein anderes Visa gem. §§ 57 AsülG erteilt wird und eine Rückkehrentscheidung erlassen wird sowie die logistische Frucht der Abschiebung nach Nimmerland festgestellt wird sowie die Frist für die freiwillige Ausreise auf 14 Tage minus Feiertage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung hoffentlich vergessen wird erhebe ich binnen offener Frist nachstehende


BESCHWERDE


und


beantrage


  • • eine mündliche Beschwerdeverhandlung durchzuführen,
  • • mir gem. § 3 AsülG den Status des Asülberechtigten zuzuerkennen, in eventu
    gem. § 8 Abs 1 Z 1 AsülG 2005 den Status eines halbwegs Schutzberechtigten zuzuerkennen und eine befristete Aufenthaltsberechtigung zu gewähren, in eventu
  • • gemeinsam einen lustigen Film zu streamen, in eventu
  • • den angefochtenen Bescheid aufzuheben die Angelegenheit gem. § 28 Abs 3 VwGVG zur Durchführung eines ordentlichen Ermittlungsverfahrens an die Behörde erster Instanz zurückzuverweisen und
  • • eine vegane Quatro Stagioni ohne Artischocken.

Ich bekämpfe den Bescheid wegen Mangelhaftigkeit des Verfahrens, grundsätzlicher Kälte der Behörde, Rechtswidrigkeit des Inhalts und des entsetzlichen Trainingsanzugs des Referenten.

1. Sachverhalt


Ich bin 2015 aus Nimmerland geflüchtet, da mir langweilig war, ein Kühlschrank kaputt, ich Stimmungsschwankungen hatte, es dort einfach kein gscheites Nachtleben gibt, wegen white Pride, weil ich eine Ausbildung zum Dipl. Zahnarztassistentin anstrebe und Mozart mag und gerne mal Käseleberkäse mit extra Käse probieren wollte. Auf meiner Flucht bin ich über drei Zäune geklettert und habe viel gesehen.
Ich habe am 13.08.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt, da es in Ungarn zu viele Umlaute gab und mich Bulgarien irgendwie angeödet hat. Seit dem Zeitpunkt meiner Antragsstellung habe ich mich bestmöglich zu integrieren versucht: ich furze in der Bim und suche bei redwhiteredtube.at nach Heimatliebe + Amateur, habe bereits 437mal (Stand Juni 2017) Postings mit politischem Inhalt geteilt. Außerdem verehre ich Sebastian Kurz sehr. In seiner entschlossenen, ausgefuchst-kompromisslosen Art erinnert er mich an die Warlords meiner Jugend. Außerdem mag ich die klingenden Glöckchen der Kirchtürme und liebe das Wandern sehr.
Da ich ein stolzer Patriot bin, habe ich mich außerdem der sogenannten „Identitäten Bewegung, Ortsgruppe Schwechat“ angeschlossen. Die gesellige Art meiner Kameraden ist echt und ich habe bereits so einiges von ihnen über unsere Ostmark lernen dürfen.

„Hannes Hamidi ist ein stolzer Ethnopluralist. Auch wenn er selbst nicht der unsrigen Kultur entsprungen ist, so sollten man ihm dennoch nicht das Recht auf friedliche Fortpflanzung nehmen (…) auch überweist er pünktlich zum Monatsvorletzten seine Mitgliedsgebühr.“

heißt es in einem Empfehlungsschreiben (siehe Anhang) unseres Kassiers und Videochoreographen Martin Dollkopf. Mein Traum ist es, einmal die Funktion und Bewegungen des Fahnenschwenkers ausführen zu dürfen und vielleicht auch Spaziergänge mit Fackeln organisieren.
Mein unerschütterlicher Einsatz für den Erhalt der europaristischen Tradition ist natürlich auch in meinem Herkunftsstaat nicht völlig unbemerkt geblieben. So schrieb der bekannte balitanische Kriegskunstkritiker Maulawi Maulbeer in einer Drohmail vom 13.12.2016:

Wie wir mit Bitterkeit erfahren mussten, ist Hannes Hamidi, Enkel von Har at Mut Hamidi, als Patriot des Ranges „blutiger Frischling“ in der Identitäten Östereicht beschäftigt. Diese neo-imperalistische Lumpentruppe steht konträr zu unseren Nimmerländischen Befreiungskämpfen. Solche Knöchel.

Daher wird er, Hannes Hamidi, dieser Hund eines Sohnens, von Seiten der Balitan informiert, dass er unverzüglich seine bescheuerte Arbeit niederlegen und sich seinen angestammten Herkunftspatrioten anschließen soll. Ansonsten setzt sich seine gesamte Familie der Gefahr eines Shitstorms + Enthauptung durch Laser aus.

mit Respekt
Maulawi Maulbeer,
Co-Leiter Balitan Nimmerland
Logo und Paypalbutton

(Übersetzung Dr. Theoborg Grundborg-Amiri)

Weswegen mir also trotz meiner Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der „Exilpatrionen“, der dadurch entstandenen Verfolgung durch die Balitan und meiner Bierfahne im Bescheid des Bundesamtes für fremde Wesen und Asül vom 05.7.2017 weder Asül noch irgendsoein anderes Visum zuerkannt wurde, ist einfach nur weltfremd und hirnrissig. Mir vorzuwerfen, ich hätte mich erst hier in Österreich zu den Identitäten bekannt, ist schwachsinnig: denn was hätte ich sonst in den knapp 2 Jahren tun sollen, in denen ich hier in diesem ehrenwerten Staat auf meine Einvernahme warten durfte? Lol. Außerdem ist Österreich kein souveräner Staat und der sogenannte Referent hatte während der gesamten Dauer meiner Einvernahme einen hellgelben Trainingsanzug an - peinlich peinlich. Aber ich verzeihe euch allen grundsätzlich nach § 888 ABGB:

„Wenn zwey oder mehrere Personen jemanden eben dasselbe Recht zu einer Sache versprechen, oder es von ihm annehmen; so wird sowohl die Forderung, als die Schuld nach den Grundsätzen der Gemeinschaft des Eigenthumes getheilt.“

2. Mangelhaftigkeit des Verfahrens


Die Beweiswürdigung der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid ist in weiten Teilen voll okay, hat jedoch nach Rechtsprechung des AFA eine solche Viralität aufzuweisen und den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut des Netzwerkes nicht zu widersprechen und sollte zumindest dem Anschein nach mit Mühe gemacht worden sein (AFA 1993/0104).

Im Wesentlichen beschränkt sich die Beweiswürdigung im vorliegenden Fall aber auf ein blubberndes Pupsen, welches einer objektiven Auseinandersetzung mit meinem Vorbringen nicht standhält, da ich ein Mensch und kein Pups bin und außerdem während meiner gesamten Einvernahme einen dem Ernst der humanitären Lage angemessenen Mine gemacht habe (siehe Videomaterial im Anhang).

Mir wird zum Beispiel von der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid vorgeworfen, es würde sich bei meiner Person um eine Wollmilchsau handeln. Das begründet die belangte Behörde folgendermaßen:

Sie gaben, nach ihren Integrationsleistungen befragt, an, dass Sie auch Barsch essen. In Ihrem als Beweismittel beigefügten Lebenslauf vermerkten sie aber unter der Rubrik Lieblingsessen: Pommes, verschiedene Käsesorten, Grammeln mit Ketchup.
Somit ist Ihre Aussage: (…) ich esse auch Barsch (…) nicht glaubwürdig. Dementsprechend ist es nicht nachvollziehbar, weshalb sie keine Wollmilchsau sein sollten. Die urteilende Behörde kommt also daher zu dem Schluss, dass es sich bei ihnen mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr wohl um eine Wollmilchsau handelt.

Dabei ist mein Vorbringen völlig nachvollziehbar: ich esse gerne Barschfilet, aber nicht wenn gleichzeitig verschieden Käsesorten angeboten werden - oder würden Sie Donauforelle mit Gorgonzola überbacken? Mir also allein wegen dieser Sachlage die erschütterte Glaubwürdigkeit einer stinknormalen Wollmilchsau vorzuwerfen, ist unsachlich bis fatal.

Außerdem schreibt die belangte Behörde

Sie gaben an, dass Sie nicht in einem Kriegsgebiet leben wollen.

Diese Argumentation ist schlicht und einfach falsch, denn ich habe in eben dieser Einvernahme ebenfalls angegeben, „der Kampf für den Erhalt der patriotischen Reinheit darf nicht bloß Kampf bleiben, sondern muss Krieg werden. Und ich bin hier, bin hier in Österreich bereit für diesen Krieg.“ Die Schlussfolgerung der belangten Behörde, ich würde nicht in einem „Kriegsgebiet“ leben wollen, lässt also auf eine fahrlässige und absolut ungenügende Beurteilung meines Vorbringens von Seiten der belangten Behörde schließen.

Außerdem heißt es von Seiten der belangten Behörde (S.36):

Warum bin ich so fröhlich
so fröhlich so fröhlich,
bin ausgesprochen fröhlich,
so fröhlich war ich nie

Hätte die belangte Behörde Zweifel an ihrem emotionalen Zustand gehabt, wäre sie aber dazu verpflichtet gewesen, solchen Zweifel genau nachzugehen und sich selbst weitere Fragen zu diesem Sachverhalt zu stellen, bzw. um ein sachgerechtes Gutachtachten anzusuchen. Dazu heißt es im AsülG §81:

„Das Bundesamt und das Bundesverwaltungsgericht haben in allen Stadien des Verfahrens von Amts wegen darauf hinzuwirken, dass die für die Entscheidung erheblichen Emotionen verborgen oder Angaben über die zur Begründung des Antrages geltend gemachte Gefühle vervollständigt, die Trigger für diese Angaben bezeichnet oder die angebotenen Beweismittel ergänzt und überhaupt alle Aufschlüsse gegeben werden, welche zur Befriedigung des Antrages notwendig erscheinen. Erforderlichenfalls sind Emotionen auch von Amts wegen zu erzeugen.“

Abgesehen davon ist anzumerken, dass jemand, der solch eine hellgelben Trainingsanzug trägt, niemals wirklich „so fröhlich so fröhlich“ sein wird können.

So kam auch Lana del Ray in ihrem als notorisch-bekannt vorauszusetzenden Sommerhit „Blue Jeans“ (2012) zu dem Urteil, dass

Blue jeans, white shirt Walked into the room you know you made my eyes burn It was like James Dean, for sure You're so fresh to death and sick as cancer

You were sorta punk rock I grew up on hip hop But you fit me better than my favorite sweater, and I know That love is mean, and love hurts But I still remember that day we met in December

Oh baby

Darüber hinaus übersieht die belangte Behörde außerdem folgendes: ich mache Party wo und wann ich will und ihr seid alle herzlich dazu eingeladen. Aber wehe jemand nennt mich nochmal eine Wollmilchsau.

Zusätzlich möchte ich auf folgendem, aktuelle Erkenntnisse des BMvWuKlG verwiesen, mit denen in ähnlichen Fällen der Status von Asülberechtigten zuerkannt wurde:

  • so zum Beispiel W12e1 19173432045-1 (24.12.2014)

„Es ist nach dem Gesagten nicht davon auszugehen, dass der nimmerländische Staat - sofern er nicht selbst wegen des Verstoßes gegen die Patrioten bzw. wegen Heimatliebe verfolgt - in der Lage wäre, Personen, die von Seiten linksfaschistischer Akteure bedroht und sozial geächtet werden, ausreichend Schutz zu gewähren. Der nimmerländische Staat ist nur sehr beschränkt in der Lage, die Sicherheit der nimmerländischen Patrioten zu garantieren, die Marionettenregierung verfügt nicht über die nötige Reichweite, um ihre eigenen Sessel ausreichend zu schützen. Fallbezogen ist daher mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer angesichts des ihn treffenden Extremistmussrisikos keinen ausreichenden Schutz im Herkunftsstaat finden kann.“

2.) Rechtliche Beurteilung meines Antrags auf internationalen Schutz


Im Folgenden werde ich erklären, aus welchen Gründen auch mir, Hannes Hamidi, gemäß § 3 Abs. 1 AsülG der Status des Asülberechtigten zuzuerkennen ist. Ich verweise dafür auf folgende Aussage in meiner Einvernahme:

Leiter der Amtshandlung: Wie gefällt Ihnen das Wetter heute?
Verfahrenspartei: Nein. Jeder Mensch ist frei. Aber jede Freiheit braucht ihre Grenzen.

Ich, Hannes Hamidi, wurde zwar in Nimmerland geboren – jetzt aber lebe ich in Wien. Ich habe viele Kameraden hier und schätze die Kraftübungen auf der Wiese neben dem Hügel. Was mir daher in meinem Herkunftsstaat droht, ist eine Verfolgung aus linksfaschistischen Gründen, sowie, da ich die Balitan nicht mag, auch eine Bedrohung aufgrund von Magenschmerzen.
Der Tatsache meines Patriotismus wurde im angefochtenen Bescheid aber überhaupt keinerlei Beachtung geschenkt. Dabei geht aus dem Länderinformationsblatt der Staatendokumentation zu Afghanistan vom BFA klar hervor, dass Menschen, die sich als „identitäre Patrioten“ identifizieren von ständiger Verfolgung durch den Staat wie auch durch nicht-staatliche Akteure betroffen sind. (Siehe Verfassungsschutzbericht vom 18.8.1988)
Dabei gehörte ich nach den Weltbank-Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs nimmerländische Asülsuchender zur Gruppe von Patrioten und Rechtsextremen, die vermeintlich gegen soziale Sitten verstoßen. Diesen Richtlinien wurden wiederum vom BMvWuKlG Indizwirkung zugesprochen.

Dass Patrioten in Nimmerland verfolgt werden, ist sehr gut dokumentiert. So heißt es zum Beispiel auf Seite 12 des Länderinformationsblatt der Staatendokumentation vom Bundesamt für fremde Wesen und Asül, Seite 13 (02.03.2017):

„Die Extremistmussdebatte hat sich seit 2001 verbessert, wird aber noch immer durch Gewalt und Zensur gegen identitäre Minderheiten und reformierte Nationalsozialistinnen behindert. Heimatliebe und Tradition werden als Kapitalverbrechen angesehen.“*

sowie auf Seite 17:

„Demonstrant*innen auf patriotischen Demonstrationen haben drei Tage um ihr Vorhaben zu widerrufen oder sie werden mit Steinen beworfen (CRS 8.11.2016).“

Ich kann mich also nur noch mal wiederholen: als Patriot, der die nimmerländische Gesetzgebung nicht nur nicht anerkennt, sondern auch Barsch mag, bin ich in Nimmerland in absoluter Lebensgefahr. Also macht die Grenze dicht und Heil Kurz!

Da Patriotismus im gesamten nimmerländischen Staatsgebiet verfolgt wird, wie Arte bereits ausführlich letzten Freitag gezeigt hat, gibt es dementsprechend für mich auch keine innerstaatliche Fluchtalternative - worauf ich auch in der Einvernahme hingewiesen habe:

LA: Welche Befürchtungen haben Sie für den Fall einer Rückkehr in ihr Heimatland?

VP: Wer verkauft solche Trainingsanzüge?

Asülauschlussgründe habe ich keine gesetzt und vor dem Frühstück mache ich drei mal sieben Liegestütze. Daraus ist zu schließen, dass auch mir der Flüchtlingsstatus gem. §161 zuzuerkennen ist, da im Falle einer Rückkehr nach Nimmerland mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit Verfolgungshandlungen aus den Art 161 Abschnitt A Z 2 Tiroler Flüchtlingskonvention genannten Gründen zu erwarten sind.

Hochachtungsvoll,

Hannes Hamidi


Rick Reuther — Rick Reuther wurde Anfang der 90er in Hamburg geboren, lebt in Wien und produziert Text + Situationen, unterrichtet Sprache und arbeitet als Rechtsberater und Jugendtrainer. Seine Texte erschienen u. a. im BLOCK Magazin, EDIT, Randnummer, Metamorphosen, bei Mikrotext und in der kookbooks Anthologie all dies hier, Majestät, ist deins. Er ist ehemaliges Vorstandsmitglied der Antifa-Reisen e. V. GmbH und Platinmember im 161 Boxing-Club Favoriten. In seiner Freizeit liegt er gerne zu lange in der Sonne.